Regeln der Zeitumstellung


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Zeitumstellung bis 2015

Weitere Informationen

Letzte Umstellungen

Zeitgesetz vom 25. Juli 1978 in der geänderten Fassung vom 13. September 1994 (Auszug)

§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.

(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.

Bis zum Jahr 2001 einschließlich, gab es regelmäßig Verordnungen, die die Zeitumstellung für die folgenden Jahre geregelt hat, so z.B. für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2001 in der Verordnung datiert vom 7. Oktober 1997 die im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 69 veröffentlicht wurde.

Wann und Warum die Zeitumstellung eingeführt wurde

Schon im Jahr 1784 wurde über eine Zeitumstellung nachgedacht. Vorreiter des Gedankens über die Umstellung der Zeit war Benjamin Franklin, Hintergrund waren ökonomische Ideen. 1977 führten die meisten Länder der Europäischen Gemeinschaft eine Sommerzeit ein, die einheitlich geregelte Sommerzeit gilt in der Europäischen Union aber erst seit 1994.

Wer etwas mehr über die Hintergründe zur Zeitumstellung wissen möchte, kann das hier nachlesen.

Die Zeitumstellung von 1980 bis 2015

Wer noch einmal nachschauen möchte wann die letzten Umstellungen von Sommerzeit auf Winterzeit und umgekehrt stattgefunden haben kann sich in unserer Zeittabelle informieren. Auch die zukünftigen Zeitumstellungen bis zum Jahr 2015 sind dort aufgeführt

Die Zeittabelle für Sommer- und Winterzeiten finden Sie hier.

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Regeln der Zeitumstellung / Sommerzeit

Beginn der Sommerzeit
Die Sommerzeit beginnt jedes Jahr pünktlich an dem jeweils letzten Sonntag im März. Die Uhren werden um 02.00 Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt. Die Nacht ist für uns bei der Umstellung auf die Sommerzeit eine Stunde kürzer.

Einstellen der Sommerzeit
Umstellung auf Sommerzeit
Jedes Jahr im Frühling stellt man die Uhr von der Normalzeit, auch Winterzeit genannt, auf die Sommerzeit um. Die Uhr muss an dem jeweils letzten Sonntag im März zur Umstellung auf die Sommerzeit um eine Stunde vorgestellt werden.

Normalzeit / Winterzeit

Beginn der Normalzeit (Winterzeit)
Der letzte Sonntag im Oktober eines jeden Jahres ist das Ende der Sommerzeit, es beginnt die Normalzeit (Winterzeit). Die Uhren werden um 03.00 Uhr auf 02.00 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist für uns bei der Umstellung auf die Normalzeit eine Stunde länger.

Einstellen der Normalzeit (Winterzeit)
Umstellung auf Winterzeit / Normalzeit
Jedes Jahr im Herbst stellt man die Uhr von der Sommerzeit wieder auf die Normalzeit, manchmal auch Winterzeit genannt, um. Die Uhr muss an dem jeweils letzten Sonntag im Oktober zur Umstellung auf die Normalzeit (Winterzeit) um eine Stunde zurückgestellt werden. In manchen Ländern gelten aufgrund der Gesetzte oder der geographischen Ausrichtungen andere Regeln für die Zeitumstellung. Welche Länder Sommerzeit haben oder nicht können sie hier nachlesen.

Die Regeln der Zeitumstellung laut Gesetz

Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:

Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.

§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.

(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.

§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt. § 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 2001